Arbeitsplatz und Anforderungen


-         Der Pflegebedürftige wird in der Regel aus der Intensivstation eines Krankenhauses in die häusliche Pflege übernommen und ist meist beatmungspflichtig oder tracheotomiert.

-         Die Pflege erfolgt in einem in Abstimmung mit den Angehörigen auf die Bedürfnisse des Patienten hin umgestalteten Raum in der ansonsten vertrauten Wohnumgebung des Patienten.

-         Die Patienten benötigen eine 7*24 Stunden Betreuung; diese ist in Schichten unterschiedlicher Dauer organisiert, wobei darauf geachtet wird, dass dem Patienten möglichst wenige Betreuerwechsel zugemutet werden. Teilweise werden Zeiten von Angehörigen übernommen.

-         Neben der vorgegebenen Pflege- und medizinischen Maßnahmen und deren Dokumentation wird vom Pflegenden einerseits ein großes Maß an Einfühlungs- und Beobachtungsvermögen erwartet sowie die Bereitschaft, sich in das vorhandene Angehörigengefüge zu integrieren und sich den jeweils speziellen Anforderungen zu stellen.

-         Jeder Mitarbeiter wird bei wenigstens zwei Patienten eingesetzt, um einerseits einseitiger Routine vorzubeugen aber auch um bei unterschiedlicher Schwere der Erkrankung bzw. Pflege die Belastung des Pflegenden zu reduzieren.

-         Insbesondere bei pflegebedürftigen Kindern ist ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen und Integrationsfähigkeit in die Eltern-Kind Beziehung gefordert. Auch eine Begleitung des kranken Kindes in den Kindergarten oder in die Schule kann gefordert sein.

-         Bei den Palliativteams wird auf eine besonders enge Zusammenarbeit und Abstimmung untereinander und mit den Angehörigen geachtet. Die Mitarbeiter dieser Teams werden von derzeit zwei ausgebildeten Kinder-Palliativ-Schwestern betreut und unterstützt.

-         Jeder neue Mitarbeiter erhält eine Fort- oder Weiterbildung in der außerklinischen Beatmung. Die Einarbeitungszeit wird jeweils individuell bestimmt und ist abhängig von Berufserfahrung, Vorkenntnissen und Erkrankungsgrad des Patienten.


Aufruf zur Petition "Stoppt den Pflege-Kollaps in der außerklinischen Intensivpflege"

Wir erleben ein absurdes Paradoxon:

  • Das Gesetz für die Pflegeversicherung (SGB XI) zwingt weiterhin zur Tarifzahlung.
  • Das neue Gesetz für die Krankenkasse (SGB V) verweigert nun die Bezahlung genau dieser Löhne.

Frau Ministerin Warken: Ein Gesetz, das Unternehmen zur Tarifzahlung zwingt, ihnen aber die Mittel dafür entzieht, ist handwerklich falsch und moralisch unverantwortlich. Halten Sie das Wort Ihrer Vorgänger!

 

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