Organisatorische Leistungen

  • Schwere Erkrankungen führen meist zu einer erheblichen Einschränkung des Patienten, der dann keine oder nur noch geringe Ressourcen besitzt, sich selbst zu helfen. Beim Erreichen eines stabilen Zustands setzt unsere häusliche Intensivpflege ein, um einen weiteren Aufenthalt in einem Krankenhaus bzw. in einem Reha-Institut zu vermeiden und den Patienten stattdessen in seiner gewohnten häuslichen Umgebung zu pflegen und zu betreuen.
  • Bei vielen Patienten hat die schwere Krankheit unvermittelt ihr Leben und das ihrer Angehörigen für immer verändert. Auf Grund der Unterschiedlichkeit der Krankheitsbilder ist eine definitive Einschätzung der Versorgung erst möglich, wenn wir den Patienten vor Ort persönlich kennenlernen.
  • Gerne verabreden wir uns mit Ihnen, um Ihre Fragen zu beantworten und unverbindlich alle Möglichkeiten zu erörtern.

 


Beratung und Unterstützung beim Eintritt des Pflegefalls

  • Nach der ersten Kontaktaufnahme erfolgt durch eine entsprechend ausgebildete Pflegefachkraft ein Erstbesuch in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen oder im Krankenhaus zur Feststellung der Wünsche und Erwartungen der Klienten und des Pflegebedarfs.
  • Der Überleitungsmanager bespricht das weitere Vorgehen mit den  beteiligten Arbeitsgruppen wie Klinik, stationäre Einrichtung, Krankenkasse, behandelnder Arzt, Hausarzt und medizinischer Dienst ( Provider).
  • Dabei werden alle wesentlichen Informationen gesammelt und dokumentiert.
  • Vor der Übernahme des Klienten richten wir zusammen mit den Angehörigen das zukünftige Patientenzimmer ein.

Überleitungsmanagement

  • Unsere professionelle Hilfe und Unterstützung beginnt bei der Überleitung des Patienten aus dem Krankenhaus in das eigene Wohnumfeld. Wir helfen bei der Klärung des sozialen Umfelds und beraten bei eventuell notwendigen Umbaumaßnahmen für ein behindertengerechtes Wohnumfeld.
  • Die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine ambulante Intensivpflege sind im Bundessozialgesetzbuch festgelegt. Die gesetzlichen Bestimmungen sichern den Patienten das Recht, ihr Leben in ihrer häuslichen Umgebung fortzusetzen und dort die notwendige pflegerische Versorgung zu erhalten.
  • Wir übernehmen in Abstimmung mit Ihnen die Verhandlungen mit den Kostenträgern, der Kranken- und Pflegekassen oder mit dem Sozialhilfeträger.
  • Bei sämtlichen Fragen zur Kostenübernahme stehen wir beratend zur Seite und unterstützen auf Wunsch gerne bei dem Anliegen, eine Finanzierungsgrundlage mit dem Kostenträger zu erwirken.

Aufruf zur Petition "Stoppt den Pflege-Kollaps in der außerklinischen Intensivpflege"

Wir erleben ein absurdes Paradoxon:

  • Das Gesetz für die Pflegeversicherung (SGB XI) zwingt weiterhin zur Tarifzahlung.
  • Das neue Gesetz für die Krankenkasse (SGB V) verweigert nun die Bezahlung genau dieser Löhne.

Frau Ministerin Warken: Ein Gesetz, das Unternehmen zur Tarifzahlung zwingt, ihnen aber die Mittel dafür entzieht, ist handwerklich falsch und moralisch unverantwortlich. Halten Sie das Wort Ihrer Vorgänger!

 

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