Überleitungsmanagement


Unsere professionelle Hilfe und Unterstützung beginnt bei der Überleitung des Patienten aus dem Krankenhaus in das eigene Wohnumfeld. Wir helfen bei der Klärung des sozialen Umfelds und beraten bei eventuell notwendigen Umbaumaßnahmen für ein behindertengerechtes Wohnumfeld.

 

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine ambulante Intensivpflege sind im Bundessozialgesetzbuch festgelegt. Die gesetzlichen Bestimmungen sichern den Patienten das Recht, ihr Leben in ihrer häuslichen Umgebung fortzusetzen und dort die notwendige pflegerische Versorgung zu erhalten.

 

Wir übernehmen in Abstimmung mit Ihnen die Verhandlungen mit den Kostenträgern, der Kranken- und Pflegekassen oder mit dem Sozialhilfeträger.

 

Bei sämtlichen Fragen zur Kostenübernahme stehen wir beratend zur Seite und unterstützen auf Wunsch gerne bei dem Anliegen, eine Finanzierungsgrundlage mit dem Kostenträger zu erwirken.


Aufruf zur Petition "Stoppt den Pflege-Kollaps in der außerklinischen Intensivpflege"

Wir erleben ein absurdes Paradoxon:

  • Das Gesetz für die Pflegeversicherung (SGB XI) zwingt weiterhin zur Tarifzahlung.
  • Das neue Gesetz für die Krankenkasse (SGB V) verweigert nun die Bezahlung genau dieser Löhne.

Frau Ministerin Warken: Ein Gesetz, das Unternehmen zur Tarifzahlung zwingt, ihnen aber die Mittel dafür entzieht, ist handwerklich falsch und moralisch unverantwortlich. Halten Sie das Wort Ihrer Vorgänger!

 

Link zur Abgabe Ihrer Unterschrift 

 


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